6 Datenschutz
Dieses Handbuch ist noch in Bearbeitung. Bitte mit Vorsicht genießen ;)
TODO: Prüfung: Reicht “Das wichtigste im Überblick”, um einen schnelle Entscheidung für Datenschützer zu ermöglichen? Welche Fragen stellen sich die Datenschützer bei der Entscheidung, ob das Tool ok ist?
6.1 Das wichtigste im Überblick
reportix in der Anwendung für Gleichstellungskonzepte in Bayern verarbeitet Daten ausschließlich dort, wo sie tatsächlich benötigt werden – direkt auf dem Endgerät der Nutzer:innen. Für die Einhaltung des Datenschutzes bei der Extraktion der Daten aus Personalverwaltungssystemen, der Darstellung geringer Fallzahlen sowie weiteren Bereichen sind die Dienststellen selbst verantwortlich.
Die gesamte Verarbeitung findet ausschließlich auf dem Endgerät der Nutzer:innen statt. Die Daten verlassen das Behördennetzwerk also nicht und gelangen nicht ins Internet, auch wenn das Programm im Browser genutzt wird.
Die App speichert keinerlei personenbezogene oder nutzungsbezogene Daten dauerhaft. Nach der Nutzung bleiben keine Daten zurück.
Geringe Fallzahlen werden nicht direkt sondern z.B. als “\(<5\)” dargestellt (siehe Art. 4 Abs. 4 BayGlG). Die Nutzer:innen können die Schwelle bei Bedarf erhöhen.
Es werden keine Sessions gespeichert. Jeder Nutzungsvorgang ist vollständig unabhängig und kann später nicht mehr wiederhergestellt oder weiterverwendet werden.
6.2 Details
6.2.1 Beschreibung der Datenverarbeitung
| Zweck | Automatische Erstellung eines Gleichstellungskonzepts nach Art. 4 BayGlG |
| Rechtsgrundlagen/Befugnis | Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c), e) DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG i. V. m. Art. 4, 5 BayGlG |
| Kategorien personenbezogener Daten | Siehe Kapitel 3.1.2.1 und Kapitel 3.1.2.2 |
| Betroffene Personen | Siehe Kapitel 2.2 |
6.2.2 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zutrittskontrolle | Keine physische Zutrittskontrolle erforderlich, da keine Server-Infrastruktur betrieben wird |
| Zugangskontrolle |
|
| Zugriffskontrolle |
|
| Trennungskontrolle |
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| Pseudonymisierung | Nicht erforderlich, da keine dauerhafte Speicherung oder Übermittlung erfolgt |
Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Weitergabekontrolle |
|
| Eingabekontrolle |
|
Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Verfügbarkeitskontrolle |
|
| Rasche Wiederherstellbarkeit |
|
Verfahren zur Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs.1 lit. d DSGVO)
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Datenschutz-Management |
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| Incident-Response |
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| Datenschutzfreundliche Voreinstellungen |
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Technische Sicherheitsmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Transportverschlüsselung |
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| Content Security Policy |
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| Subresource Integrity |
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| Keine externen Abhängigkeiten |
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Besondere Risiken und Gegenmaßnahmen
| Risiko | Eintrittswahrscheinlichkeit | Gegenmaßnahme |
|---|---|---|
| Browser-Schwachstellen könnten zu Datenabfluss führen | Gering (Browser-Sicherheit wird von Herstellern kontinuierlich verbessert) |
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| Versehentliches Teilen von Screenshots/Bildschirmaufnahmen | Mittel (liegt im Verantwortungsbereich der Nutzer) |
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| Kompromittierung des Hosting-Servers (Code-Manipulation) | Gering bei Einsatz sicherer Hosting-Infrastruktur |
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